Trägerschaft

Die Stiftung Tannenhof ist im Sinne von Art. 80ff. ZGB Rechtsnachfolgerin des am 3. April 1889 gegründeten gleichnamigen Vereins und setzt das damals ins Leben gerufene Werk zugunsten von Männern und Frauen fort, die infolge sozialer Desintegration oder aus anderen Gründen Betreuung, Beschäftigung und Unterkunft benötigen.
Auftrag
Die Stiftung nimmt Frauen und Männer mit psychischen und sozialen Problemen verschiedenster Art auf. Menschen, die nicht im engeren Sinne therapierbar sind, die zwar betreuungsbedürftig, jedoch nicht behandlungsbedürftig sind. Menschen, die für eine Tätigkeit mehr Zeit benötigen als die Gesellschaft ihnen zubilligt.
Geschichte
In den Jahren 1885 bis 1889 stellte sich dem bernischen Schutzaufsichtsverein die Frage: «Wie kann für entlassene, stellenlose Sträflinge am besten gesorgt werden?» Das Komitee, welches sich mit dieser Frage befasste, kam zum Schluss, für diese Männer eine Zwischenstation, ein Heim zu errichten.