Austrittsverfahren

Eine Kündigung des Verhältnisses zwischen Bewohner und der Stiftung Tannenhof ist möglich auf Ende eines Monats mit einer Frist von 30 Tagen. Das Austrittsverfahren und die Vorbereitungen dazu basieren stark auf der Aufenthalts- und Lebensplanung, welche in enger Zusammenarbeit mit der einweisenden Behörde erarbeitet wird. Zu diesem Zweck werden regelmässige Standortbestimmungen vorgenommen, wo der Ist-Zustand, die Massnahmen und die Zukunftsplanung besprochen werden. Im Regelfall ist die Bewohnerin oder der Bewohner anwesend und kann seine/ihre Vorstellungen und Erwartungen einbringen. Ziel ist, die situationsgerechte, realitätsnahe Wiedereingliederung in ein reguläres Lebensumfeld zu ermöglichen. Speziell zu beachten ist das Spannungsfeld zwischen gesellschaftlicher Realität und den individuellen Realitäten der Bewohnerinnen oder der Bewohner. Nichteinhaltung der Hausordnung, Gefährdung anderer Bewohner/innen und/oder der Mitarbeiter/innen, regelmässiges Davonlaufen und ebenso Fälle, wo das Konzept und die Struktur des Tannenhofs nicht mehr indiziert ist, können zum Ausschluss führen. Eine Nachbetreuung unsererseits ist nicht vorgesehen.