Austritte
Eine Kündigung des Verhältnisses zwischen Bewohner und der Stiftung Tannenhof ist möglich auf Ende eines Monats mit einer Frist von 30 Tagen. Das Austrittsverfahren und die Vorbereitungen dazu basieren stark auf der Aufenthalts- und Lebensplanung, welche in enger Zusammenarbeit mit der einweisenden Behörde erarbeitet wird.